Bildquelle: Peter Jensen

Rechtliche Situation für Gateway-Betreiber (Router mit eigenem Internetanschluss)

Wireless St. Gallen

Interpretation der bisherigen rechtlichen Abklärungen

Wer einen Internetzugang für unbekannte dritte bereitstellt muss sich beim BAKOM als Fernmeldedienstanbieter registrieren lassen. Es sind jedoch keine direkten Sanktionen beim Verstoss gegen diese Pflicht bekannt.

Als Fernmeldedienstanbieter ist man verpflichten die Identität der Benutzer die den Internetanschluss benutzen zu kennen und die Verbindungen zu protokollieren. Auch hier gibt es jedoch keine Sanktionen die vom BAKOM direkt ausgesprochen werden könnten.

Sollten illegale Inhalte über übertragen werden ist der Rechnungszahler des Internetanschlusses für die Strafverfolger der Hauptverdächtige. Es können Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen aller PC-Systeme angeordnet werden. Werden keine illegalen Inhalte gefunden sind keine Strafen vorgesehen und die Ermittlungen werden eingestellt.

Kommentar

- FDAs müssen nicht generell alle Verbindungen loggen sondern in der Lage sein einen Kunden überwachen zu können.

Ausserdem wird das Risiko für solche Vorkomnisse als sehr gering eingeschätzt (siehe Zusammenfassung / Unabhängige juristische Einschätzung). Per Splash werden die Benutzer von Openwireless Access-Points über das Projekt informiert und sie müssen in den meisten Fällen die Nutzungsbestimmungen akzeptieren. Einen Terroristen wird dies kaum abschrecken, das Ziel ist aber die Leute zu sensibilisieren und in die Verantwortung zu nehemen.