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Rechtliche Situation für Teilnehmer am Netz mit eigenem Router (z.B. Benutzer Wireless St. Gallen)

Wireless St. Gallen

Für Teilnehmende an einem Openwireless-Netz, die keinen eigenen Internetanschluss (ADSL, Cablecom) an ihrem Router angeschlossen haben, ist das Haftungsrisiko äusserst gering.

Strafverfolgungsbehörden werden im Normalfall nicht direkt die Besitzer eines Routers ohne Internetanschluss direkt in ihre Ermittlungen einbeziehen, sondern die Gatewaybetreiber (Routerbesitzer mit Internetanschluss, Verein Wireless St. Gallen) ansprechen.

Grundsätzlich ist ein Router-Besitzer nicht für die Daten haftbar, die über seinen Router weitergeleitet werden.