Bildquelle: Peter Jensen

Rechtsfrage: Uplink gestattet?

Wireless St. Gallen

Servus
Ist es gestattet einen openwireless Router an die Verbindung von z.B Cablecom zu hängen? Sprich die eigene Verbindung anderen zur Verfügung zu stellen.

Falls nicht, und davon gehe ich mal aus, was für Konsiquenzen kann eine solche Aktion bringen? Abmahnung, Deaktivierung der Verbindung, oder gar eine Geldbusse?

Gruss
WWetter

Internetanschluss teilen

Moin moin

Hier gibt es 2 verschiedene Dinge zu beachten. Zum einen die rechtliche Seite, zum anderen die rechtliche... äh... naja, ok, ich versuchs zu erklären.

- Zum einen hast du einen Vertrag mit deinem Provider, der regelt, was du darfst, und was nicht (steht meist in den AGB). Wenn dort ein Teilen nicht ausgeschlossen wird, darfst du deinen Anschluss anderen zur Verfügung stellen. Wenn dort das Teilen des Anschlusses untersagt ist, kann dich das zum einen den Anschluss kosten sowie ev. sogar Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Bisher habe ich allerding von keinem solchen Fall gehört! Technisch wäre es auch äusserst aufwändig, festzustellen, wieviele Computer denn nun über einen einzelnen Internetanschluss surfen.
(Kurzfassung unter Fragen & Antworten, http://sg.openwireless.ch/node/53)

- Zum anderen die Gesetzeslage
Es ist nicht verboten, seinen Anschluss anderen zur Verfügung zu stellen. Aber da der Anschluss auf deinen Namen läuft, bist du bei Gesetzesverstössen, die über deinen Anschluss laufen natürlich im Kreis der Verdächtigen. Dass eine Straftat über deinen Anschluss ausgeführt wurde, ist kein Beweis. Wenn also keine Beweise dafür gefunden werden, dass du der Täter bist, ist es eine sehr unangenehme Sache (Polizeibesuch, Beschlagnahmung der Hardware) hat aber keine Strafrechtlichen konsequenzen.
Zu finden unter http://sg.openwireless.ch/node/167

Grüsse

kruemi

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Lasst uns die Maschen enger machen
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